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    • 1. 发明公开
    • BEHANDLUNGSVORRICHTUNG ZUM BEIZEN UND PHOSPHATIEREN VON DRAHT ODER DRAHTTEILEN UND BEHANDLUNGSVERFAHREN SOWIE BEHANDLUNGSANLAGE ZUM BESCHICHTEN DES DRAHTS ODER DER DRAHTTEILE
    • EP3640368A1
    • 2020-04-22
    • EP19205240.5
    • 2016-11-07
    • Retomax AG
    • Schönberg, Joachim
    • C23C22/00C23C22/08C23G1/00C23G1/06C23G3/00
    • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Behandlungsvorrichtung (1) zur Behandlung eines metallischen Behandlungsgegenstands (2), wobei der Behandlungsgegenstand (2) ein Draht oder ein Drahtteil ist, wobei die Behandlung zumindest das Beizen und das Phosphatieren des Behandlungsgegenstands (2) umfasst, wobei durch das Phosphatieren eine Schutzschicht auf der Oberfläche des Behandlungsgegenstands (2) erzeugt wird, wobei die Behandlungsvorrichtung (1) zumindest die nachfolgend genannten Einrichtungen umfasst: einen Behandlungsbehälter (4) zum Aufnehmen des Behandlungsgegenstands (2) und zum Aufnehmen einer fließfähigen Behandlungssubstanz (6), eine Pumpeinrichtung (10) zum Umwälzen von zumindest einem Anteil der Behandlungssubstanz (6), wobei zumindest ein Teil des Behandlungsgegenstands (2), insbesondere der gesamte Behandlungsgegenstand (2), von der Behandlungssubstanz (6) umströmt wird, wobei die Behandlungssubstanz (6) eine phosphor- oder phosphathaltige Lösung, insbesondere Phosphorsäure, ist, wobei die phosphor- oder phosphathaltige Lösung zum einen aus Wasser, insbesondere VE-Wasser, und zum anderen aus einer Reaktionssubstanz besteht, und die Reaktionssubstanz aus Phosphor oder einem Phosphat und mindestens einer zusätzlichen Behandlungseffektverbesserungssubstanz, insbesondere einen oder mehrere Inhibitoren aufweisend, besteht, wobei der Anteil des Phosphors oder des Phosphats an der Reaktionssubstanz mehr als 98% vol. und besonders bevorzugt mehr als 99%vol. beträgt, wobei die Reaktionssubstanz bevorzugt keine Anteile von Salzsäure und Schwefelsäure und bevorzugt ferner keine Anteile von Fluor, Chlor, Brom, Jod, Blei, Quecksilber und Selen aufweist und wobei die Reaktionssubstanz mit Wasser in einem vorgegebenen Verhältnis gemischt ist, wobei das vorgegebene Verhältnis zwischen einer Untergrenze und einer Obergrenze liegt, wobei die Untergrenze durch eine Mischung in einem Verhältnis von 1kg Reaktionssubstanz zu 2 Liter Wasser definiert wird und die Obergrenze durch eine Mischung von 1kg Reaktionssubstanz zu 12 Liter Wasser definiert wird, insbesondere liegt die Mischung in einem Verhältnis von 1kg Reaktionssubstanz zu 6 Liter Wasser vor.