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    • 2. 发明申请
    • KLETTERSCHUHVORRICHTUNG FÜR EIN SCHIENENGEFÜHRTES KLETTERSYSTEM
    • WO2022136539A1
    • 2022-06-30
    • PCT/EP2021/087273
    • 2021-12-22
    • PERI SE
    • MAUCHER, Christian
    • E04G11/28E04G21/32
    • Die Erfindung betrifft eine Kletterschuhvorrichtung (1) für ein schienengeführtes Klettersystem (11), das insbesondere als Kletterschalung, Klettergerüst, Kletterschutzwand und/oder kletternde Arbeitsplattform einsetzbar ist. Die an einem Bauwerk ortsfest anordenbare Kletterschuhvorrichtung (1) umfasst einen Schuhgrundkörper (2), zumindest ein an den Schuhgrundkörper (2) gekoppeltes Schienenführungselement (3a, 3b, 3a', 3b'), das so ausgeführt ist, dass in einer Führungsstellung des Schienenführungselements (3a, 3b, 3a', 3b') gegenüber dem Schuhgrundkörper (2) eine erste Kletterschuhschiene (9, 9a', 9a'') und eine zweite Kletterschuhschiene (9b, 9b', 9b''), die mittels einer Hubvorrichtung (14, 15; 16, 17; 18; 19) miteinander verbunden und relativ zueinander verschiebbar sind, unmittelbar oder mittelbar von der Kletterschuhvorrichtung (1) führbar sind, und erste (10, 101, 102, 10a) und zweite Rast-/Schnappelemente (10', 10'', 10b). Diese Rast-/Schnappelemente sind jeweils so ausgeführt sind, dass in einer gegenüber dem Schuhgrundkörper (2) ausgeschwenkten und/oder ausgefahrenen Einhängestellung entgegen einer Richtung die erste Kletterschuhschiene (9, 9a', 9a'') mittels des ersten Rast-/Schnappelementes (10, 101, 102, 10a) und die zweite Kletterschuhschiene (9b, 9b', 9b'') mittels des zweiten Rast-/Schnappelementes (10', 10'', 10b) in die Kletterschuhvorrichtung (1) einhängbar und in einer gegenüber dem Schuhgrundkörper (2) eingeschwenkten und/oder eingefahrenen Überfahrstellung in der Richtung das erste Rast-/Schnappelement (10, 101, 102, 10a) von der ersten Kletterschuhschiene (9, 9a', 9a'') und das zweite Rast-/Schnappelement (10, 101, 102, 10'', 10b) von der zweiten Kletterschuhschiene (9b, 9b', 9b'') überfahrbar sind. Die ersten und zweiten Rast-/Schnappelemente (10, 101, 102, 10a, 10', 10'', 10b) sind jeweils zwischen der Einhängestellung und der Überfahrstellung verschiebbar so an den Schuhgrundkörper (2) gekoppelt sind, dass, wenn das erste (10, 101, 102, 10a) oder zweite Rast-/Schnappelement (10', 10'', 10b) sich in der Einhängestellung befindet, das andere der ersten und zweiten Rast-/Schnappelemente (10, 101, 102, 10a, 10', 10'', 10b) sich in der Überfahrstellung, der Einhängestellung oder einer Stellung dazwischen befinden kann.