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    • 1. 发明专利
    • Magnetantrieb
    • DE102009046659B4
    • 2014-03-06
    • DE102009046659
    • 2009-11-12
    • KAYABA INDUSTRY CO LTD
    • YAMAGATA HIDEKIHOSOGAI MAMORUTSUCHIYA HIDEKIMIYA YOSHIHARUFUJITA TOMOYUKINAIDE RYUJIAKATSUKA KOICHIROYAZAKI KENJIIKEGUCHI MASATO
    • H01F7/08F16K31/06
    • Magnetantrieb (1), der an einer hydraulischen Einrichtung angebracht ist und der umfasst: eine Welle (5), die mit der hydraulischen Einrichtung verbunden ist, wobei die Welle (5) eine Mittelachse (O) hat; ein Gehäuse (9), das aus einem magnetischen Material besteht; einen Spulenkörper (11), der aus einem nichtmagnetischen Material besteht und einen hohlen Abschnitt aufweist; eine Spule (12), die auf den Spulenkörper (11) gewickelt ist und in dem Gehäuse (9) aufgenommen ist; eine Druckröhre (17), die aus einem nichtmagnetischen Material besteht und in dem hohlen Abschnitt des Spulenkörpers (11) eingesetzt ist, wobei die Druckröhre (17) offene Enden hat; einen Sockel (2), der aus einem magnetischen Material in einer zylindrischen Form besteht und in die Druckröhre (17) eingeführt ist; eine Hülse (3), die aus einem magnetischen Material in einer zylindrischen Form besteht und in der Druckröhre (17) so angeordnet ist, dass sie dem Sockel (2) über einen Magnetspalt in der Richtung der Mittelachse (O) zugewandt ist, wobei das Gehäuse (9) und die Hülse (3) über ein offenes Ende (17b) der Druckröhre (17) magnetisch verbunden sind und der Sockel (2) sowie die Hülse (3) eine Arbeitskammer (74, 75) in ihrem Inneren bilden; und einen Kolben (4), der aus einem magnetischen Material besteht, an der Welle (5) befestigt und in der Arbeitskammer (74, 75) aufgenommen ist, wobei ein Ringspalt (55) zu einer Wand (29, 33) der Arbeitskammer (74, 75) hin aufrechterhalten wird, so dass er frei entlang der Mittelachse (O) verschoben werden kann, wobei das Gehäuse (9) einen inneren zylindrischen Abschnitt (36) umfasst, der in die Druckröhre (17) hinein vorsteht, und die Hülse (3) auf eine Außenumfangsfläche (38) des inneren zylindrischen Abschnitts (36) aufgepasst ist.