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    • 23. 发明专利
    • Hilfsmittel (kurz: Schild / Plakat) um bei Pannen, Unfall oder einer Notlage im Straßenverkehr Hilfe vom fließenden Autoverkehr anzufordern bzw. falls Hilfe angefordert oder nicht notwendig ist, Hilfsangebote explizit abzulehnen.
    • DE102011100336A1
    • 2012-11-08
    • DE102011100336
    • 2011-05-04
    • HOFMANN MICHAEL
    • HOFMANN MICHAEL
    • G09F13/20B60Q1/50B60Q7/00B60Q9/00G09F7/00G09F7/18
    • Einleitung/Stand der Technik: Bisher kann ein Autofahrer der einen Unfall oder eine technische Panne erleidet lediglich ein Warndreieck aufstellen sich jedoch anderweitig, wenn er kein Handy dabei hat – kaum Hilfe verschaffen. Er muss hoffen dass der fließende Verkehr seine Situation richtig einschätzt und jemand seine Hilfe anbietet. Bei Unfällen mit erkennbarem Personenschaden ist dies nach §323c StGB geregelt, jedoch gibt es bei technischen Pannen etc. bisher keinerlei Möglichkeit den Verkehr auf die eigene Hilfsbedürftigkeit aufmerksam zu machen. Zwar ist eine Hilfsleistung in Form erster Hilfe- oder zumindest das Rufen des Rettungsdienstes oder der Polizei bei Unfällen schon Pflicht, dennoch fehlt eine eindeutige Regelung bei liegengebliebenen Fahrzeugen mit unklarer Sachlage. Hier wäre zumindest eine Kenntlichmachung der Hilfsbedürftigkeit von großem Nutzen. Sowohl für den liegengebliebenen Verkehrsteilnehmer – als auch für den fließenden Verkehr. Außerdem besteht weiterhin folgendes Problem; sieht man einen anderen Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug am Fahrbahnrand stehen, so weiß man meist nicht ob Hilfe nötig ist. Wenn ja – ist der liegen gebliebene Verkehrsteilnehmer oft zu zurückhaltend um Hilfe anzufordern. Wenn bereits Hilfe angefordert ist besteht die Möglichkeit, dass unnötige Hilfsangebote den fließenden Verkehr stören oder das Hilfsangebot selbst zur Gefahrensituation im fließenden Verkehr wird. Auch in Bezug auf die Hilfspflicht im Straßenverkehr wäre eine eindeutige Kenntlichmachung einer „Hilfsbedürftigkeit” aus diesen Gründen von großem Nutzen um Gefahren zu vermeiden und den Verkehrsfluss nicht zu stören. Aufgabe: Ziel des Patentes ist es, jedem Autofahrer zu ermöglichen, sich im Notfall eindeutig vom fließenden Verkehr Hilfe anzufordern und falls Hilfe nicht nötig, bzw. schon angefordert ist, den fließenden Verkehr zu Entwarnen und nicht unnötig durch unaufgeforderte Hilfsanfragen zu unterbrechen oder zu gefährden. Lösung: Hinweisschild; fest, faltbar – oder flexibel, mit einem auf die Situation des benutzenden Verkehrsteilnehmers hindeutendem Text. Ein- oder beidseitig beschriftete Ausführung in unterschiedlichen Materialien und Farben möglich.